AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Alpakaleben GmbH, Amtsgericht Ulm HRB Nr. 745200, USt-IdNr. DE357055442,

Geschäftsführer: Stefanie & Stefan Hagner, Pfänders 3 in 88319 Aitrach

Tel. 08395/5470053, alpaka@alpakaleben.de, www.alpakaleben.de

sowie dem Verein Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V., Vereinsregister Ulm Nr. 722267, Wirtschafts-

IDNr. DE445879493, Pfänders 3 in 88319 Aitrach, verein@alpakaleben.de, www.alpakaleben.de/unser-verein

Im Folgenden geben wir Ihnen einige Hinweise zu den Wanderungen & Veranstaltungen mit unseren Tieren, die bei einem Besuch bei uns zu beachten sind. Damit Sie ein unvergesslich schönes Erlebnis mit unseren Alpakas in Erinnerung behalten werden und auch wir uns wohl fühlen, bitten wir um Einhaltung unserer Hofregeln – AGBs genannt. Nur so ist ein reibungsloser Ablauf aller Veranstaltungen bei uns möglich und die Sicherheit von Mensch und Tier gewährleistet.

§ 1 Vertragsgrundlagen

Mit der Buchung/Reservierung eines Termins bei uns oder dem Besuch bei uns und dem Kontakt mit unseren Tieren, werden von Ihnen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt, ohne dass es einer zusätzlichen Zustimmung oder Formalitäten bedarf. Dies gilt auch für telefonische Reservierungen (es kommt ein mündlicher Vertrag zustande). Es wird unterstellt, dass Sie sich über diese AGB informiert haben. Diese Vertragsbedingungen gelten für den Besuch bei Alpakaleben GmbH und Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V., unseren Einrichtungen und auch beim Kontakt mit unseren Tieren während der Tiergestützten Angebote außerhalb unseres Geländes.

Unter „unsere“ Einrichtungen/Gelände/Maschinen etc. wird das Anwesen Pfänders 3 in 88319 Aitrach verstanden - egal, ob die jeweilige Fläche/Gegenstand von Alpakaleben GmbH, der AZT Alpakazucht für Therapie oder dem Verein Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. angemietet/pachtet ist bzw. gehört. Unter „unsere“ Tiere werden die Tiere im Eigentum der AZT Alpakzucht für Therapie verstanden.

Für die gesamten Vertrags- und Rechtsbeziehungen, auch zu unseren ausländischen Gästen, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 1.1 Vertragspartner

Vertragspartner ist auf der einen Seite die Alpakaleben GmbH als Institution oder der Verein Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V.. Wenn Sie alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist jeder Gast unser Vertragspartner. Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln als Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden, Firmen und ähnlichen Besuchergruppen ist unser Vertragspartner die jeweilige Institution sowie die Person, die mit uns den Termin vereinbart/gebucht hat.

§ 1.2 Vertragsverhältnis

Durch die Buchung/Reservierung eines Termins oder dem Besuch bei uns kommt ein Benutzungsvertrag zwischen dem Gast und uns zu Stande. Das gesamte

Benutzungsverhältnis zwischen Ihnen und uns bestimmt sich in erster Linie nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen sowie den nachfolgenden Bedingungen und nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren eigene Geschäftsbedingungen für uns keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn Sie uns mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben. Diese gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich zugestimmt haben.

Wenn wir Minderjährigen den Zugang zu unseren Einrichtungen gewähren, können wir ohne ausdrücklich erklärten Widerspruch des gesetzlichen Vertreters oder Aufsichtspflichtigen von dessen Zustimmung mit dem Besuch bei uns ausgehen. Bei Vorliegen einer solchen Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB (Ausnahme bei einzelnen Veranstaltungen, bei denen explizit darauf hingewiesen wird, dass Minderjährige in unsere Obhut gegeben werden). Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung der rechtlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten, wird ausdrücklich hingewiesen.

Die Leitung der Alpakaleben GmbH oder Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V., vertreten durch das jeweilige Aufsichtspersonal, kann den Abschluss des Benutzungsvertrages bei Gruppen von der Benennung einer verantwortlichen Aufsichtsperson abhängig machen. Die Aufsichtsperson trifft, neben den einzelnen Gruppenmitgliedern, eine selbstständige Pflicht, auf die Einhaltung unserer AGB durch die Gruppenmitglieder hinzuwirken. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere ein Verweis von Alpakaleben GmbH oder Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V., können mit rechtlicher Wirkung gegen die einzelnen Gruppenmitglieder an die

verantwortlichen Aufsichtspersonen gerichtet werden.

§ 2 Zutritt

§ 2.1 Zutrittsvoraussetzungen

Der Aufenthalt auf unserem Gelände ist nur Personen im Rahmen einer bei uns gebuchten Veranstaltung gestattet und in unserer Begleitung. Ausnahmen können erteilt werden – diese sind jedoch explizit von uns auszusprechen.

Eltern haften für Ihre Kinder. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener auf unseren Weiden, dem Gelände oder Gebäuden aufhalten – es sei denn, es handelt sich um ein Angebot von Alpakaleben GmbH oder Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V., bei dem keine externe Aufsichtsperson für die Kinder dabei sein darf/muss (z.B. Ferienbetreuung oder Kindergruppen).

Der Aufenthalt auf unserem Gelände und die Teilnahme an unseren Wanderungen und sonstigen Erlebnissen mit den Alpakas, dem Umgang mit den Tieren oder anderen Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und Haftung. Zum Umgang mit Tieren gehört das Risiko von Verletzungen, etwa durch Stürze, Beißen, Treten der Tiere und weiteren unvorhersehbaren Ereignissen.

Es gilt ein generelles Rauchverbot auf dem gesamten Gelände (Ausnahme bei Einrichtung einer Raucherecke mit Aschenbecher durch die Alpakaleben GmbH oder Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V.), in den Stallungen und Weiden, ebenso während einer Alpaka-Wanderung unterwegs.

Die Teilnehmer unserer Veranstaltungen haben sich respektvoll gegenüber den Tieren, unserer Einrichtung und den Mitmenschen zu verhalten.

Den Anweisungen von Alpakaleben GmbH sowie Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. und seinem jeweiligen Aufsichtspersonal ist in jedem Fall schnell Folge zu leisten, um weder Tiere, sich selber oder andere Teilnehmer in Unbequemlichkeiten oder Gefahr zu bringen.

Den Teilnehmern ist bewusst, dass sich auf dem Gelände neben den Alpakas auch andere freilaufende Tiere wie Katzen, Hühner und weitere befinden können.

§ 2.2 Zutrittsverweigerung & -entzug

Die Alpakaleben GmbH ist eine gewerbliche Einrichtung, Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V ist ein eingetragener Verein - ein allgemeiner Zugangsanspruch besteht jedoch nicht. Der Zugang zu unserem Gelände kann daher ohne Begründung, insbesondere aber für Personen, bei denen der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht, verweigert werden. Wenn die begründete Annahme besteht, dass von diesen Personen eine Störung oder Gefährdung der Tiere, anderer Besucher oder unserer Einrichtungen ausgeht oder eine Eigengefährdung zu befürchten ist, können diese auch aus einer laufenden Veranstaltung verwiesen werden.

§ 2.3 Hunde und sonstige Tiere

Alpakas sind Fluchttiere, und Hunde gehören zu den Raubtieren. Das Mitbringen von Hunden und sonstigen Tieren ist daher auf unserem Gelände, den Weiden und bei unseren Touren nicht gestattet, da es die Sicherheit bei unseren Veranstaltungen gefährdet. Hunde sind vom Zaun unserer Weiden in einem Abstand zu halten, dass kein direkter Kontakt zwischen Hund und unseren Alpakas entstehen kann, damit es z.B. zu keinen Bissverletzungen oder Krankheitsübertragungen kommt. Das Aufsichtspersonal von Alpakaleben GmbH und Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. kann Ausnahmen aussprechen und diese aber auch jederzeit wieder zurücknehmen, so dass die mitgebrachten Tiere unverzüglich vom Gelände gebracht werden müssen.

§ 3 Sicherheit und Haftung

Die Benutzung unserer Einrichtungen, sowie der Umgang mit unseren Alpakas erfolgt, unbeschadet unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, auf eigene Gefahr. Die Teilnahme ist jedem Teilnehmer freigestellt.

Eltern und Aufsichts-/Begleitpersonen von Gruppen haben ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen und für die Einhaltung der Regeln Sorge zu tragen, denn Sie tragen die volle Verantwortung und haften für sich selber und für die unter ihre Obhut stehenden Minderjährigen oder betreuten Personen sowie für alle Schäden, die durch die zu

Beaufsichtigenden verursacht werden bzw. durch diese entstehen.

Auf dem gesamten Gelände, den Stallungen und Weiden gilt ein generelles Rauchverbot (siehe auch § 2.1). Bei einer individuell erteilten Ausnahme durch Einrichtung einer Raucherecke mit Aschenbecher durch Alpakaleben GmbH oder Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. müssen die Kippen in den vorgesehenen Aschenbecher entsorgt werden und dürfen nicht auf den Boden o.a. weggeschmissen werden - zur Sicherheit für die Tiere, die eine verschlucken könnten.

Das Besteigen unserer Maschinen, Geräte, Heuballen, Weidetore u.a. auf dem Hof und im Stall ist nicht gestattet. Den Sicherheitsvorgaben von Alpakaleben GmbH und Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. sind zwingend und ohne Ausnahme Folge zu leisten.

Eine Haftpflicht von Alpakaleben GmbH oder Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. tritt nur in Kraft im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seitens Alpakaleben GmbH bzw. Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. und seinen Aufsichtspersonen.

Für die während des Aufenthalts von Teilnehmern verursachten Schäden an unseren Einrichtungen, Gebäuden, Tieren u.a. haftet der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen

Bestimmungen.§ 4 Füttern und Streicheln von Tieren

Das Führen und Streicheln unserer Tiere ist den Besuchern nur im Rahmen eines gebuchten Tiergestützten Angebots gestattet.

Da uns die Gesundheit und das Leben unserer Tiere sehr am Herzen hängt, ist das eigenständige Füttern der Tiere strengstens verboten! Im Rahmen einer Veranstaltung darf das Füttern der Tiere nur nach vorheriger Erlaubnis und nur mit dem von uns ausgehändigten Futter erfolgen.

Damit keines unserer Tiere aus Versehen herumliegende Müll frisst, bitten wir auch keine Abfälle in der Umgebung oder auf unserem Hof, Stallbereich oder Weide wegzuwerfen sondern wieder mit nach Hause zu nehmen.

§ 5 Buchung und Stornierung von Veranstaltungen

Alle Angaben in den Flyern, auf der Website und anderen Informationenkanälen sind nach besten Wissen erstellt und können in Einzelfällen unvollständig sein. Die

Ausschreibungen stellen nur den geplanten Verlauf der Veranstaltungen oder Aufträge dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Alpakaleben GmbH und Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. behalten sich vor, aus Gründen, die Alpakaleben GmbH und Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. nicht zu verantworten haben wie z.B. schlechte Straßen-/Wegeverhältnisse, Gefahr durch ungünstige Wetterverhältnisse, Gesundheitsgefährdung oder Unwohlsein der Alpakas, das Programm zu ändern. Die Angaben sind rein informativ und berechtigen zu keinen Ansprüchen.

Für jeden Teilnehmer – altersunabhängig – ist ein eigener Platz zu buchen. Ansonsten ist eine Teilnahme nicht möglich. Einzige Ausnahme: siehe „§ 6 Teilnahme von Kindern und Jugendlichen“.

Kinder und Jugendliche dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen teilnehmen, der weiterhin die Aufsichtspflicht hat. Die Höchstzahl der Kinder pro Aufsichtsperson ist mit uns abzusprechen (z.B. bei Schulklassen), beträgt in der Regel aber 2 Kinder. Da Kinder bis 9 Jahre bei Alpaka-Wanderungen ein Tier zusammen mit einem Erwachsenen führen, gilt hier nur ein Kind pro Erwachsener. Eine alleinige Teilnahme ist erst ab 18 Jahren möglich - es sei denn, es ist vorab mit Alpakaleben GmbH oder Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. abgesprochen und/oder es handelt sich um ein Angebot, bei dem keine externe Aufsichtsperson für die Kinder dabei sein darf/muss (z.B. Ferienbetreuung oder Kindergruppen).

Terminanfragen stellen keine Reservierungen dar, daher können angefragte Termine auch kurzfristig durch andere Kunden belegt sein. Ihre Anfrage wird erst zur festen Buchung und wird damit für beide Seiten ein verbindlicher Vertrag, wenn Sie von uns eine Bestätigung erhalten haben (bitte ggfs. auch im Spam-Ordner nachschauen. Mit der Anmeldung bzw. dem zustandegekommenen Vertrag werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil.

Bis 7 Tage vor Veranstaltungs-/Kursbeginn können Termine von Alpaka-Wanderungen und -Fütterungen kostenfrei verschoben oder storniert (bei Zahlung über PayPal abzgl. uns in Rechnung gestellte PayPal-Gebühren) werden.

Bei regelmäßig (z.B. wöchentlich) stattfindenden Tiergestützten Förderungen kann eine Stornierung bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei erfolgen.

Bei speziellen Individualterminen wie Seminaren, Gruppenveranstaltungen, Ferienbetreuungsangeboten u.a. können auf der Website www.alpakaleben.de oder in der

Auftragsbestätigung andere Storno-Termine vorgegeben und eine Bearbeitungsgebühr festgelegt werden, die fristunabhängig bei einer Stornierung den erhöhten Organisations- und Bearbeitungsaufwand für diese Veranstaltung abgelten soll.

Nach Ablauf dieser Stornierungsfristen ist es wie bei Theaterkarten, die bereits bei Kauf voll zu bezahlen sind, und es fallen unabhängig von Gründen 100 % des vereinbarten Preises als Stornierungsgebühren an. Sie können aber auch gerne selber für Ersatz sorgen und eine andere Person kommt anstatt Ihrer zum vereinbarten Termin (bei Individual-Angeboten, Ferienbetreuung u.a. bitte vorher Rücksprache mit uns halten, ob diese Möglichkeit gegeben ist). Bei Buchung einer Veranstaltung mit mehreren Personen fallen Stornokosten von 100% auch für einzelne Personen an, die kurzfristig absagen. Kommt ein Gast nicht zur vereinbarten Tour ohne vorher fristgerecht storniert zu haben oder wird eine Tour seitens des Gastes, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen, wird die angefangene Veranstaltung dennoch berechnet.

Sollte der Preis noch nicht bezahlt sein, werden wir Ihnen eine entsprechende Rechnung zukommen lassen und bitten um Zahlung innerhalb von 14 Tagen. Sollten Sie dem nicht nachkommen, fallen zusätzlich Kosten für Mahnungen und ggfs. Zinsen an. Sollte uns bekannt sein, mit welchem unser ausgegebener Gutscheine die Veranstaltung beglichen werden sollte, so verfällt dieser Gutschein anstatt einer Zahlungsanforderung.

Wenn die Buchung über unser Online-Buchungstool vorgenommen wurde, müssen Stornierungen ausschließlich per E-Mail an alpaka@alpakaleben.de erfolgen. Andere einseitige Benachrichtigungen, z. B. per Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Alpakaleben GmbH oder des Alpakas helfen Menschen – tierisch gut e.V., sind nicht ausreichend. Die Stornierung wird erst wirksam, wenn wir den Eingang der Stornierung per E-Mail bestätigt haben (dies kann auch rückwirkend nach Fristablauf erfolgen).

Wenn die Buchung nicht über das Online-Tool erfolgte, so bitten wir um Benachrichtigung per Mail, telefonisch oder als Nachricht auf dem Anrufbeantworter, doch wird die Stornierung erst wirksam, wenn Alpakaleben GmbH oder Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. den Erhalt der Stornierung bestätigt hat.

Wir bitten uns jedes Nichterscheinen vorher mitzuteilen – aus Fairness den anderen Teilnehmern gegenüber.

Für die Durchführung von öffentlich ausgeschriebenen Alpaka-Wanderungen und Fütterungen, die von Einzelpersonen gebucht werden können, (bei anderen Terminen kann eine andere Anzahl vorgegeben sein) ist eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen erforderlich. Sollte diese Anzahl nicht erreicht werden, werden wir Sie am Vortag benachrichtigen und gemeinsam mit Ihnen klären, welche Alternativen möglich sind.

Wird die Mindestteilnehmeranzahl einer Veranstaltung nicht erreicht, so ist Alpakaleben GmbH oder Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. berechtigt, bis zum Vortag vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Selbstverständlich erstattet Alpakaleben GmbH bzw. Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. dann die geleisteten Zahlungen in voller Höhe (bei Zahlung über PayPal abzgl. uns in Rechnung gestellte PayPal-Gebühren) zurück. Weitere Ansprüche können jedoch nicht abgeleitet werden.

Wünscht ein Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ohne Einhaltung der Mindestteilnehmerzahl, so erfordert dies ein neues Angebot von Alpakaleben GmbH bzw. Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. an ihn. Durch sein Einverständnis kommt ein neuer Vertrag zustande, zu dessen Bedingungen die Veranstaltung durchgeführt wird.

Die Bezahlung der Veranstaltung erfolgt per Überweisung, bei Nutzung des Online-Tools ist auch PayPal möglich. In abgesprochenen Ausnahmen ist eine Bezahlung in bar, per ec- oder Handy-Zahlung vor Ort oder auf Rechnung gemäß den Angaben und Zahlungsfristen in der jeweiligen Buchungsbestätigung möglich.

Bei Zahlung über PayPal wird im Falle einer Stornierung oder Ausfallen der Veranstaltung die Rückerstattung um die tatsächlich vom Zahlungsdienstleister PayPal

eingezogenen Gebühren reduziert.

Die Bankverbindung von Alpakaleben GmbH lautet: IBAN: DE73 7002 0270 0045 8391 84, BIC: HYVEDEMMXXX, HypoVereinsbank/Unicredito.

Die Bankverbindung von Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. lautet: IBAN: DE55 7315 0000 1002 5304 65, BIC: BYLADEM1MLM, Sparkasse Schwaben- Bodensee.

Alle Preise für Veranstaltungen von Alpakaleben GmbH sind inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben. Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. ist ggfs. von der Mehrwertsteuer befreit und weist in diesem Fall keine Mehrwertsteuer aus.

§ 6 Teilnahme von Kindern und Jugendlichen

Kinder bis 1 Jahr, die während des ganzen Alpaka-Erlebnisses im Kinderwagen oder der Trage bleiben, dürfen kostenfrei teilnehmen. Sobald sie jedoch herumlaufen, bedarf es unserer besonderen Aufsicht zur Sicherheit der Kinder zwischen den Tieren. Deswegen ist für diese Kinder ein Platz zu reservieren/buchen, auch wenn sie noch kein Alpaka alleine führen können.

Ab einem Alter von ca. 10 Jahren können Kinder ein Alpaka meist allein führen.

Jüngere Kinder bekommen eine zweite Leine an das Tier des Erwachsenen angebunden, so dass sie wie die Großen ihre eigene Leine halten können.

Die offizielle Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche verbleibt bei den Eltern bzw. erwachsenen Begleitpersonen, so dass diese nur in Begleitung eines Erwachsenen teilnehmen dürfen. Eine Aufsichts-/Begleitperson kann für maximal 2 Kinder zuständig sein, bei Alpaka-Wanderungen für ein Kind - für Schulklassen gelten andere, individuell vereinbarte Regelungen.

§ 7 Alpaka-Angebote mit Rollstuhl und Kinderwagen

Die Teilnahme von Rollstuhl-Fahrern und Kinderwägen ist vor der Reservierung/Buchung mit uns abzusprechen, damit wir die Möglichkeiten besprechen können und einen passenden Wanderweg für den vereinbarten Termin einplanen können.

Damit ein Alpaka an der Leine geführt werden kann, werden freie Hände benötigt. Rollstuhl-Fahrer bitten wir eine Begleitperson mitzubringen, die den Rollstuhl schiebt. Bei Kinderwägen ist ein gleichzeitiges Führen eines Tieres und Schieben des Kinderwagens aus Sicherheitsgründen ebenso nicht möglich. Es kann auch sein, dass unsere Tiere nervös auf den Kinderwagen reagieren, in dem Fall ist der Kinderwagen mit entsprechendem Abstand zur Gruppe zu schieben. Deswegen empfehlen wir stattdessen eine Kindertrage zu nutzen, damit beide Hände wieder frei sind. Dann kann auch ein eigenes Alpaka geführt werden. Ansonsten ist nur die Teilnahme ohne eigenes Tier möglich. Trotz dessen ist auch für die Begleitperson ein eigener Teilnehmerplatz zu reservieren und zu bezahlen.

§ 8 Alpaka-Wanderungen und andere Angebote

Unsere Tiere werden regelmäßig tierärztlich überwacht und erhalten alle relevanten Impfungen und Entwurmungen. Trotzdem ist für die Teilnehmer - wie bei jedem Tierkontakt und Aufenthalt in der Natur - eine noch aktive Impfung gegen Tetanus und FSME empfehlenswert.Bitte kommen Sie pünktlich zur vereinbarten Zeit des Angebots. Bei privaten Veranstaltungen reduziert sich die Zeit um die jeweilige Verspätung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei Verspätungen zu einer gemischten Gruppenwanderung pünktlich anfangen, um den anderen Teilnehmern das gebuchte Erlebnis zu ermöglichen. Bei einer Verspätung bis zu 10 Minuten können die fehlenden Teilnehmer noch dazu kommen. Danach beginnen wir mit der Wanderung. Der Preis wird in diesem Fall dennoch in Rechnung gestellt und ist zu bezahlen.

Wanderungen im Gelände sind immer auch mit Risiken verbunden. Sie können an den Wanderungen nur teilnehmen, wenn Sie in einer guten körperlichen Verfassung sind oder Ihre Situation vorher mit uns besprochen haben und wir dem zugestimmt haben. Gerne beraten wir Sie hierbei auch, ob ein anderes Angebot mit unseren Alpakas für Sie passender ist – denn wir und unsere Alpakas sind gerne mit ALLEN netten Gästen zusammen und passen unser Angebot gerne soweit möglich den Bedürfnissen an.

Die Wanderrouten sind teils unwegsam, teilweise geht es bergab und bergauf, manchmal auch abseits der normalen Wege über Äste oder durch einen Bach. Je nach Witterung gibt es rutschige Stellen. Wir versuchen eine passende Strecke für die jeweiligen Teilnehmer auszuwählen - dennoch übernehmen wir keine Haftung bei Stürzen. Kann ein Teilnehmer die Wanderung nicht fortsetzen, besteht kein Anspruch auf einen Abholservice. Wenn wir in unberührter Naturlandschaft unterwegs sind, kann es im Falle einer Verletzung auch etwas länger dauern, bis Hilfe von außen da ist. Die Kosten von externer Hilfe wie z.B. Krankenwagen sind nicht von Alpakaleben GmbH oder Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. zu tragen, sondern vom jeweiligen Teilnehmer, der diese benötigt.

Generell ist gutes, geschlossenes, wasserdichtes Schuhwerk und wetterangepasste Kleidung zu tragen, die auch dreckig werden darf. Dies gilt auch in den Sommermonaten.

Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verletzungen aufgrund von ungeeignetem Schuhwerk oder Kleidung.

Regenschirme und Nordic Walking Stöcke sind hinderlich beim Führen unserer Alpakas, irritieren die Tiere und bergen ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Deswegen sind keine Regenschirme oder Nordic Walking Stöcke erlaubt. Tragen Sie bei schlechtem Wetter besser Regenjacken mit Kapuzen.

Im Sommer – insbesondere bei heißen Temperaturen - empfehlen wir ausreichend Getränk im eigenen Rucksack mitzunehmen und an Sonnenschutz (Hut/Cappy, Sonnencreme), Zeckenschutz und ggfs. Insektenschutzmittel zu denken.  Am Tag der Alpaka-Veranstaltung ist auf ausgeprägte Düfte und Parfüms zu verzichten. Alpakas haben eine sehr feine Nase. Wenn der Duft zu extrem ist und das Tier Unwohlsein zeigt, kann der Teilnehmer von der Tour ausgeschlossen werden.

Da die artgerechte Haltung von Alpakas im Offenstall ist, gerne mit Weidegang, soweit das Wetter dies zulässt, können die Tiere unter Umständen auch etwas nass und schmutzig sein, was sich auf die Kleidung der Teilnehmer übertragen könnte. Dies ist bei der Auswahl der geeigneten Kleidung zu berücksichtigen.

Für eine passende Ausrüstung ist jeder Teilnehmer selber verantwortlich. Da dies jedoch bei Gefährdung der eigenen Person, anderer Teilnehmer oder der Tiere auch zum Ausschluss von einer Wanderung führen kann, bitten wir um entsprechende Beachtung. Die Veranstaltung ist dennoch zu bezahlen bzw. eine Rückerstattung erfolgt nicht.

Es gibt keinen Anspruch, ein Tier alleine führen zu dürfen. Auch wenn dies von uns bei einigen Veranstaltungen beabsichtigt ist und so ausgeschrieben sein sollte, so kann ein Tier mal aufgrund Krankheit oder Unwohlsein ausfallen. Dann geht das Tierwohl vor. In diesem Fall dürfen 2 Personen ein Tier gemeinsam führen – jeder mit einer eigenen Leine direkt am Tier.

§ 9 Rücktritt, Abbruch oder Programmänderung von Veranstaltungen durch Alpakaleben GmbH bzw. Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V.

Alpakaleben GmbH und Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. haben das Recht, Veranstaltung auch kurzfristig zu verschieben (in Rücksprache mit den Teilnehmern), ganz oder teilweise abzusagen, das Programm abzuändern oder -bei erfolgtem Beginn der Veranstaltung- vorzeitig zu beenden

• bei extremen Wettersituationen wie angekündigten Gewitter, Starkregen, Sturm, starkem Schneefall, Glatteis, großer Hitze oder plötzlich veränderter Wetterlage (zur Sicherheit aller Teilnehmer und Tiere),

• bei von uns erkennbarem Missgefallen unserer Tiere, da das Tierwohl an erster Stelle steht,

• bei Erkrankung/Verletzung der durchführenden Person von Alpakaleben GmbH bzw. Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V., Ausfall eines Dozenten oder Erkrankung/ Verletzung/Ausfall/Unwohlsein eines Tieres

• bei höherer Gewalt, Gefahr, Streik, Krieg, Betriebsstörungen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die durch Alpakaleben GmbH oder Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. nicht beeinflussbar sind und eine Durchführung der Veranstaltung maßgeblich beeinträchtigen oder aus Sicht der Aufsichtsperson von Alpakaleben GmbH bzw. Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. zu gefährlich macht.

Diese Absagen, Terminverschiebungen oder Programmänderungen gehen in jedem Fall nur von Seiten der Alpakaleben GmbH bzw. Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. aus und können nicht von den Teilnehmern selber entschieden werden.

Die dabei entfallenen Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit möglich nach erbracht – Alpakaleben GmbH bzw. Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V.

sind jedoch zu keinen Schadenersatz oder Rückzahlung verpflichtet und dürfen selber festlegen, ob ein Ersatzprogramm angeboten wird, ein Ersatztermin für die entfallene Veranstaltungszeit vereinbart werden kann oder ein Gutschein angeboten wird, um den Ausfall zu kompensieren.

Wurde die Veranstaltung mindestens eine halbe Stunde durchgeführt und liegt der Abbruch nicht im Verschulden von Alpakaleben GmbH bzw. Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V., so besteht kein Anspruch auf eine Ersatzleistung. Im Falle der eigenen Erkrankung der Aufsichtsperson von Alpakaleben GmbH bzw. Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. oder der eines Tieres werden wir bereits erfolgte Zahlungen (bei Zahlung über PayPal abzgl. uns in Rechnung gestellte PayPal-Gebühren) zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche gegen Alpakaleben GmbH oder Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. sind ausgeschlossen.

Den Anweisungen von Aufsichtspersonen von Alpakaleben GmbH bzw. Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. sind Folge zu leisten. Wir behalten uns den Ausschluss von Personen zu Beginn und auch während des Tiergestützten Angebotes vor, sollten diese nach unserer Ansicht die Sicherheit und/oder das Wohl der Tiere oder einer oder mehrerer beteiligten Menschen gefährden, ebenso wenn diese Person eine Durchführung der Veranstaltung behindert, beispielsweise durch ihr Verhalten oder unpassende Ausrüstung. Bei Ausschluss vom Programm ist die Veranstaltung trotzdem voll zu bezahlen bzw. es wird kein Ersatz jeglicher Art gewährt.

§ 10 Verlust von Gegenständen

Wir übernehmen keine Haftung für verloren gegangene Gegenständen auf unserem Gelände oder während einer Tour. Für mitgeführtes Gepäck und mitgeführte oder

abgestellte Gegenstände wird auch dann keine Haftung übernommen, wenn das Abstellen mit Zustimmung oder Kenntnis von uns erfolgt.

§ 11 Schadensmeldungen

Bei Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und seinen Schaden gering zu halten. Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen der Veranstaltung bei einer Aufsichtsperson von Alpakaleben GmbH bzw. Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. zu melden, damit soweit möglich Abhilfe geschaffen werden kann. Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche der Alpakaleben GmbH bzw. Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits beruhen.

§ 12 Mangelnde Erfüllung des Veranstaltungsvertrages /Anspruchsvoraussetzungen

Die Ansprüche des Teilnehmers bei Mangelhaftigkeit der Veranstaltung richten sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts (§6c-f BGB). Das Gleiche gilt für den Ausschluss der Gewährleistung von Alpakaleben GmbH bzw. Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. sowie für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen (§6g BGB). Ein Schadenersatzanspruch des Teilnehmers (§6f BGB) unterliegt jedoch den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Einschränkungen.

§ 13 Fotografieren und Filmen

Personen, die während einer Tour ein Tier an der Leine führen, dürfen zu ihrer eigenen Sicherheit kein Handy, Fotoapparat oder dergleichen in der Hand halten, während sie laufen. In den Pausen oder auf der Weide können gerne Fotos und Selfies für Ihre privaten Zwecke gemacht werden.

Hierbei weisen wir auf die rechtlichen Vorgaben zum „Recht am eigenen Bild“ hin, d.h. andere Teilnehmer dürfen ggfs. nicht mit aufgenommen werden. Dies ist zwischen den Teilnehmern selber abzusprechen. Alpakaleben GmbH bzw. Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. sind auch als Veranstalter nicht haftbar, sondern dies ist zwischen den Teilnehmern selber zu klären. Unsere Alpakas geben jedoch gerne ihr Einverständnis für Fotoaufnahmen.

Das Filmen oder Anfertigen von Videoaufnahmen o.ä. ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Alpakaleben GmbH bzw. Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. erlaubt. Bitte respektieren Sie dies.

Wir freuen uns, wenn Sie uns in den Sozialen Medien entsprechend verlinken und / oder bewerten. Aufnahmen für Veröffentlichungen - auch in sozialen Medien – bitten wir jedoch mit uns abzusprechen und unsere Zustimmung zu den einzelnen Fotos einzuholen.

Eine gewerbliche Veröffentlichung oder anderweitige Nutzung in Publikationen und dergleichen bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

Bilder, die wir während einer Veranstaltung gemacht haben, dürfen wir für Werbezwecke für Alpakaleben GmbH bzw. Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. verwenden, wenn dies nicht vorher ausdrücklich untersagt wird.

§ 14 Gutscheine und PatenschaftenGutscheine können bis zum auf dem Gutschein angegebenen Verfallsdatum eingelöst werden. Diese Gültigkeit beträgt bei nicht als befristete Aktion ausgeschriebenen Gutscheinen die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. Das Einlösen der Gutscheine ist grundsätzlich nur bei Vorlage möglich. Ansonsten sind sie nicht einlösbar und der Veranstaltungspreis ist zu bezahlen. Ein nachträgliches Einreichen der Gutscheine ist nicht möglich. Es können nur unsere eigenen Gutscheine eingelöst werden, Gutscheine von Jochen Schweizer, mydays, usw. haben bei uns keine Gültigkeit. Patenschaften enden automatisch nach 1 Jahr Laufzeit. Sie können durch Abschluss einer neuen Patenschaft verlängert werden. Nicht in Anspruch genommene Leistungen verfallen am Ende einer Patenschaft.

Die Haltung und Verpflegung des Tieres bleibt weiterhin Aufgabe von uns (AZT Alpakazucht für Therapie). Mit der Patenschaftsübernahme sind keinerlei Pflegeverpflichtungen oder Rechteübertragungen verbunden. Sollte bei einer Buchung der mit der Patenschaft verbundenen Wanderung das Patentier verhindert sein und kann nicht mitlaufen, so wird ein anderes Tier für die Wanderung zur Verfügung gestellt.

§ 15 Geschenk/Andenken/Souvenir

Sollte bei einer Veranstaltung ein Geschenk, Andenken oder Souvenir mit enthalten sein, so erlischt der Anspruch hierauf mit Beendigung der jeweiligen Veranstaltung. Ein späterer Anspruch ist somit ausgeschlossen.

§ 16 Allgemeines

Die Berichtigung von Irrtümern, Druck und Rechenfehlern bleibt Alpakaleben GmbH bzw. Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. vorbehalten.

Von uns zurück gegebenes Rückgeld ist sofort nachzuzählen und ggfs. zu beanstanden. Spätere Einwände können nicht berücksichtigt werden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten und für alle Rechtsansprüche ist der Sitz der Alpakleben GmbH bzw. Alpakas helfen Menschen - tierisch gut e.V. Die

Vertragssprache ist Deutsch.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedienungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Die Teilnahme an unseren Touren und Veranstaltungen erfolgt immer nur unter Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne gesonderte Einwilligung!

Aitrach, Juli 2026